Mit dem europäischen Schutzgebietssystem Natura 2000 haben sich die Staaten der Europäischen Union die Erhaltung der biologischen Vielfalt in Europa zum Ziel gesetzt. Grundidee ist die Schaffung eines europaweit vernetzten Schutzsystems, mit dessen Hilfe der Erhalt von natürlichen Lebensräumen sowie wildlebenden Tieren und Pflanzen gesichert oder auch wiederhergestellt werden soll.
Natura 2000: FFH und SPA
Die EU-Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie aus dem Jahre 1992 (schützt FFH-Gebiete) sowie die EU-Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahre 1979 (schützt SPA-Gebiete) bilden die beiden Säulen des Natura 2000-Schutzgebietssystems.
Koordinierte, länderübergreifende Schutzmaßnahmen - verbunden mit einem generellen Umdenken in der Landnutzung - sind erforderlich, um die Vielfalt an europäischen Lebensräumen, Tier- und Pflanzenarten langfristig zu bewahren. Die FFH-Richtlinie verpflichtet die Mitgliedsländer zum Schutz gefährdeter Arten und Lebensräume in einem europaweiten Schutzgebiets-Netzwerk (Natura 2000), um so den voranschreitenden Verlust der biologischen Vielfalt zu stoppen.
Zusammenhängende Schutzgebiete schützen und vernetzen Europas Naturschätze
Natura 2000-Gebiete sind demnach Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. besondere Schutzgebiete der Europäischen Union, die die Mitgliedstaaten der Europäischen Union ausgewiesen haben.
Ziel ist es, ein System von idealerweise zusammenhängenden (kohärenten) Schutzgebieten zu schaffen, um die Vielfalt von EU-weit bedrohten Lebensraumtypen und die Artenvielfalt innerhalb der EU nach einheitlichen Kriterien dauerhaft zu schützen und zu erhalten. Diese Gebiete sollen zu einem Biotopverbund vernetzt werden.