Die Zentralstelle für Naturfreundehäuser hilft auch in den nächsten Monaten bei der Beantragung von Corona-Hilfen über das „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“. Das mit der Programmumsetzung betraute Bundesfamilienministerium hat die Verlängerung des Programms beschlossen und der Naturfreundejugend Deutschlands dabei den Status einer von bundesweit elf Zentralstellen eingeräumt. Mit dem Sonderprogramm des Bundesfamilienministeriums werden gemeinnützige Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit mit Übernachtungsangeboten – wie zum Beispiel Naturfreundehäuser – finanziell unterstützt, um deren Notlage aufgrund der Corona-Pandemie zu überwinden.
Im Rahmen des Programms kann ein einmaliger Zuschuss für den Zeitraum vom 1. Januar bis 30. Juni 2021 beantragt werden. Auf der Website des Familienministeriums sind die entsprechende Förderrichtlinie sowie die Antragsdokumente als Download verfügbar. Naturfreundehäuser, die sich für die Förderung bewerben möchten, können ihren Antrag bis zum 28. März 2021 bei der Zentralstelle für Naturfreundehäuser einreichen. Die Zentralstelle für Naturfreundehäuser unterstützt bei allen Schritten im Antragsprozess, zum Beispiel bei der Unterlagen- oder der Plausibilitätsprüfung.
Mit dem „Sonderprogramm Kinder- und Jugendbildung, Kinder- und Jugendarbeit“ wurden Naturfreundehäuser schon im Jahr 2020 finanziell unterstützt. Im Dezember 2020 haben insgesamt 64 Naturfreundehäuser Zuschüsse mit einem Volumen von mehr als 1,5 Millionen Euro erhalten.
Mehr Informationen
Zentralstelle für Naturfreundehäuser
Karolin Krieghoff ∙ Dennis Melsa
(030) 29 77 32 -64
zst-info@naturfreundejugend.de